Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendung und Geltungsbereich

Mit der Erteilung einer Bestellung willigt der Kunde vollinhaltlich und ohne Vorbehalte in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein, sofern von den Parteien keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Angebote und Bestellungen

Vor jeder Bestellung eines Kunden erhält er einen kostenlosen Kostenvoranschlag (Angebot), der von LC Lingua auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente, die übersetzt werden sollen, oder der vom Kunden mitgeteilten Informationen erstellt wird.
Das Angebot, das LC Lingua dem Kunden auf dem Postweg, per Telefax oder E-Mail übermittelt, enthält insbesondere: die Ausgangssprache und die Zielsprache, die Frist, das Lieferformat und den Preis.
Zur Erteilung und verbindlichen Bestätigung seiner Bestellung muss der Kunde dieses Angebot ohne jede Änderung, mit der Unterschrift des Kunden [Andrea De1]und seinem Firmenstempel versehen per E-Mail, Telefax oder Post an LC Lingua zurückschicken.
Er kann seine Bestellung auch mit einer E-Mail bestätigen, in der der Kauf der Dienstleistung und das Datum ihres Beginns eindeutig angegeben sind.
Der Kunde anerkennt, dass eine Kopie des gescannten oder per Fax oder Post zugeschickten Angebots oder die E-Mail als Original und Nachweis für seine Bestellung gilt. LC Lingua behält sich das Recht vor, mit seiner Leistung erst dann zu beginnen, wenn die Angebotsannahme bei LC Lingua eingegangen ist.
Ein Angebot (Kostenvoranschlag) hat eine Gültigkeit von zwei (2) Monaten ab dem Datum seiner Ausstellung. Sofern innerhalb dieser Frist keine Bestätigung seiner Annahme eingegangen ist, behält sich LC Lingua die Möglichkeit vor, dieses Angebot nach einer Mitteilung an den Kunden ganz oder teilweise zu ändern.
Sofern auf dem Angebot nichts anderes angegeben ist, gehen alle Kosten, die für die Erbringung der Leistung anfallen (Reisekosten, Express-Versand usw.) zu Lasten des Kunden.
Rabatte, Ermäßigungen oder die Anwendung eines degressiven Tarifs in Form eines Prozentsatzes oder einer Pauschale (pro Seite oder pro Stunde) werden nach alleinigem Ermessen von LC Lingua gewährt und gelten nur für die jeweilige Leistung. Rabatte oder Preisnachlässe, die dem Kunden ggf. gewährt wurden, begründen in keinem Fall einen Anspruch für zukünftige Leistungen.

3. Anzahlung

Bei einem Auftrag, dessen Netto-Rechnungsbetrag höher ist als zweitausend (2000) Euro, kann eine Anzahlung gefordert werden, deren prozentuale Höhe im Kostenvoranschlag angegeben ist. In diesem Fall ist die Anzahlung per Überweisung im Zeitpunkt der Annahme des Kostenvoranschlags zahlbar. Die erfolgte Überweisung ist durch eine E-Mail-Bestätigung der Bank des Kunden nachzuweisen.

4. Lieferfristen

Sobald LC Lingua die zu übersetzenden Dokumente vollständig erhalten hat, gilt die auf dem Kostenvoranschlag angegeben Lieferfrist nur, wenn der Kunde seine Bestellung innerhalb von zwei (2) Werktagen ab Erhalt des Kostenvoranschlags bestätigt. Nach Ablauf dieser Frist kann das Lieferdatum entsprechend der Arbeitsbelastung von LC Lingua neu festgelegt werden.

5. Pflichten des Dienstleisters

LC Lingua tut alles, um die Übersetzung mit der größten Übersetzungstreue im Vergleich zum Original und gemäß den branchenüblichen Standards auszuführen. Wir bemühen uns auch, die vom Kunden bereitgestellten Informationen (Glossare, Pläne, Zeichnungen, Abkürzungen, Übersetzungsdatenbanken, Referenzdokumente), sofern sie von ihm validiert wurden, in die Übersetzung einfließen zu lassen. Bei Widersprüchen, Unklarheiten oder Zweideutigkeit haftet LC Lingua nicht für den Originaltext (Ausgangstext). Die Überprüfung der technischen Kohärenz des zu übersetzenden Textes (Quelltext) unterliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, LC Lingua die Gesamtheit der zu übersetzenden Texte und alle technischen Informationen, die für das Verstehen des Textes notwendig sind, sowie seine Zweckbestimmung und gegebenenfalls die erforderliche Fachterminologie zu übergeben. LC Lingua übernimmt keine Haftung für eventuelle Nichtkonformitäten oder Fristüberschreitungen, wenn der Kunde gegen seine Informationspflicht gegenüber LC Lingua verstößt.
Der Kunde verfügt über eine Frist von zehn (10) Werktagen ab Erhalt seiner übersetzten oder korrekturgelesenen Dokumente, um schriftlich ggf. eine Beanstandung der Qualität oder der Lieferung der erbrachten Dienstleistung zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß ausgeführt und es ist kein Einwand mehr zulässig. Eine Reklamation muss schriftlich erhoben werden und es müssen ihr die Originaldokumente und die beanstandeten Übersetzungen mit Angabe der schlecht übersetzten Abschnitte, Nachweisen und dokumentierten Kommentaren beigelegt werden.
In keinem Fall können Mängel in einem Teil oder mehreren Teilen der Übersetzung die Arbeit insgesamt in Frage stellen.
LC Lingua behält sich das Recht vor, Korrekturen vorzunehmen. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Kunde selbst dafür verantwortlich ist, alle ausgeführten Übersetzungen gegenzulesen oder von einem Korrektor gegenlesen zu lassen.
Die Haftung von LC Lingua beschränkt sich auf den Netto-Rechnungsbetrag der Leistung.

7. Vertraulichkeit

LC Lingua verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der übergebenen Informationen vor, während und nach der Ausführung seiner Leistung zu wahren.
LC Lingua schließt jede Haftung aus, falls Daten während der Übertragung der Dateien insbesondere über das Internet abgefangen oder entwendet werden. Folglich obliegt es dem Kunden, LC Lingua für die Erstellung des Kostenvoranschlags zu informieren, welchen Übertragungsweg er zu benutzen wünscht (Internet, Fax, Postweg, Kurierdienst), um die Vertraulichkeit aller sensiblen, vertraulichen Informationen zu wahren. Andernfalls werden die Dokumente per E-Mail an die für den Kostenvoranschlag angegebene Adresse geschickt.

8. Format

Die Übersetzung wird im Ausgangsformat ausgeführt. Jedes andere Format muss bei der Erstellung des Kostenvoranschlags zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart werden und kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

9. Haftung

In jedem Fall ist die Haftung von LC Lingua ausschließlich auf den betreffenden Rechnungsbetrag beschränkt. LC Lingua haftet niemals für Reklamationen, die stilistische Varianten oder Änderungen des Autors betreffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferfristen, auch wenn sie im Kostenvoranschlag fest vereinbart wurden, geändert werden können, wenn die zu übersetzenden Dateien fehlerhaft sind oder inkohärente oder schlecht verfasste Texte enthalten.
LC Lingua schließt jede Haftung aus für den Fall, dass dem Kunden infolge eines Lieferverzugs aufgrund von höherer Gewalt oder eventuellen Verzögerungen beim Versand per Fax, E-Mail oder anderen Versandwegen direkte oder indirekte Schäden entstehen.

10. Korrekturlesen - Korrekturen

Bei Uneinigkeit zu bestimmten Punkten der erbrachten Dienstleistung behält sich LC Lingua das Recht vor, sie in Zusammenarbeit mit dem Kunden, falls er dies wünscht, zu korrigieren.
Wenn die Übersetzung für den Druck bestimmt ist, ist LC Lingua eine Druckfahne zum Korrekturlesen zu übergeben. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird Korrekturlesen und Lektorat zusätzlich in Rechnung gestellt zu dem Stundensatz, der dem Kunden mitgeteilt wurde.

11. Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten

Sofern auf dem Kostenvoranschlag keine Sonderbedingungen angegeben wurden, verstehen sich die Rechnungen netto, ohne Skonto und zahlbar innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung per Scheck oder Überweisung aus dem Ausland trägt der Kunde alle anfallenden Wechsel- und Bankgebühren. Bei einem Zahlungsverzug können die laufenden Aufträge automatisch und bis zur vollständigen Zahlung der offenen Rechnungen ausgesetzt werden. Der Kunde schuldet, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich wäre, Verzugszinsen in Höhe von 12 % auf den Bruttobetrag der betreffenden Rechnung. Bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Rechnung bleibt die Übersetzung Eigentum von LC Lingua. Bei Vorauszahlung wird kein Skonto gewährt.

12. Geistiges Eigentum

Bevor der Kunde LC Lingua ein Dokument zur Übersetzung übergibt, muss er sich vergewissern, dass er dazu berechtigt ist. Er muss somit der Autor des Originaldokuments sein oder die vorherige schriftliche Einwilligung des Inhabers der Autorenrechte des Dokuments zu dieser Übersetzung erhalten haben.
Andernfalls übernimmt LC Lingua in keinem Fall eine Haftung, falls die vom Kunden bereitgestellten Dokumente ganz oder teilweise das geistige Eigentumsrecht oder eine andere anwendbare Regelung verletzen sollte. In einem solchen Fall trägt der Kunde allein die Haftung für eventuelle Schäden und finanzielle Folgen, die aus einer Nachlässigkeit entstehen könnten.
Darüber hinaus anerkennt der Kunde, dass die von LC Lingua erhaltene Übersetzung ein neues Dokument darstellt, dessen Urheberrechte sich im gemeinsamen Besitz des Autors des Originaldokuments und von LC Lingua befinden. Folglich behält sich LC Lingua bei einer Dienstleistung mit literarischem oder künstlerischem Charakter und unbeschadet der Vermögensrechte des Urhebers an seinem Werk das Recht vor, dass gemäß dem französischen Gesetz über das geistige Eigentum, Paragraph L.132-11, sein Name auf jedem Exemplar und jeder Veröffentlichung seiner Leistung angegeben wird.

13. Stornierung eines Auftrags

Bei einer Stornierung eines laufenden Übersetzungsauftrags gleich aus welchem Grund, die LC Lingua schriftlich mitgeteilt wird, wird die bereits ausgeführte Arbeit dem Kunden zu 100 % in Rechnung gestellt. Für die noch auszuführende Arbeit kann ein Schadenersatz anfallen.
Bei einer Stornierung eines Dolmetschauftrags gleich aus welchem Grund, die LC Lingua schriftlich mitgeteilt wird, wird die Dolmetschmission in voller Höhe in Rechnung gestellt, wenn die Stornierung innerhalb von fünfzehn (15) Tagen vor dem geplanten Einsatzdatum erfolgt; zu 50 %, wenn diese Stornierung innerhalb von dreißig (30) Tagen erfolgt.

14. Streitigkeiten – Gütliche Einigung

Die Parteien verpflichten sich, sich bei einer Streitigkeit gleich welcher Art um eine gütliche Einigung über diese Streitigkeit zu bemühen. Sie verpflichten sich, ihr Möglichstes zu tun, damit diese gütliche Einigung alle Chancen auf Erfolg hat, und nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.
Falls keine gütliche Einigung erzielt werden kann, ist ausschließlich das Handelsgericht Nantes zuständig.